Die Begründung für die Stiftung der
EHRENMEDAILLE GENERAL VON CLAUSEWITZ
liegt in den Zielen der Clausewitz-Gesellschaft. Die Stiftungsurkunde vom 1. Juni 1968 besagt, dass die Gesellschaft jährlich einen Offizier der Bundeswehr auszeichnen wird, der sich in der Ausbildung für den Generalstabs- / Admiralstabsdienst der Bundeswehr befindet. Die Medaille wird zum Abschluss der Lehrgänge an der Führungsakademie der Bundeswehr verliehen.
Die Verleihung der Medaille ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der betreffende Offizier soll eine Jahresarbeit verfasst haben, die auf wissenschaftlicher Grundlage eigene schöpferische Gedanken zum Ausdruck bringt. Diese Gedanken sollen richtungsweisend für den Aufbau und Bestand des Gemeinwesens und für die Entwicklung der Rechte und der freiheitlichen Lebensform der Menschen förderlich sein. Die Arbeit soll nach dem Urteil des dem Offizier vorgesetzten Kommandeurs eine weit über dem Durchschnitt stehende Leistung darstellen.