Zentrale Veranstaltungen

Die zentralen Veranstaltungen der Clausewitz-Gesellschaft werden in der Regel, auf Antrag, von der Bundeszentrale für politische Bildung (gem. § 9 Abs. 2 SurlV) als förderungswürdige staatspolitische Bildungsveranstaltung anerkannt.

Der Bildungsurlaub beträgt gem. § 8 SUrlV grundsätzlich drei Tage.

Clausewitz-Gesellschaft e.V.
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