Die zentralen Veranstaltungen der Clausewitz-Gesellschaft werden in der Regel, auf Antrag, von der Bundeszentrale für politische Bildung (gem. § 9 Abs. 2 SurlV) als förderungswürdige staatspolitische Bildungsveranstaltung anerkannt.
Der Bildungsurlaub beträgt gem. § 8 SUrlV grundsätzlich drei Tage.